Psychotherapiekosten
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) / Grundversicherung 1
Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen können seit dem 1. Juli 2022 ihre Leistungen direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, sofern sie über eine Zahlstellenregisternummer (ZSR) verfügen und eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die ärztliche Anordnung beinhaltet maximal 15 Sitzungen, danach ist ein Austausch zwischen der anordnenden und ausführenden Fachperson notwendig. Im Anschluss können weitere 15 Sitzungen angeordnet werden, bevor über die Versicherung eine Kostengutsprache für eine allfällige Therapieweiterführung beantragt werden muss. Bei Kriseninterventionen sind auch andere Spezialisten und Spezialistinnen zur Anordnung von einmalig maximal 10 Sitzungen berechtigt.<br /> Die Tarife wurden von der Gesundheitsdirektorenkonferenz festgelegt. 60 Minuten Psychotherapie kosten 154.80.- (2.58 pro Minute). Die Grundversicherung bezahlt 90 % der entstandenen Kosten, nachdem die individuelle Franchise erreicht wurde.
Zusatzversicherung 2
Mit dem Anordnungsmodell vom 1. Juli 2022 haben sich die Bedingungen einiger Krankenkassen geändert. Klären Sie am besten im Voraus ab, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Psychotherapie über die Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen wird.
Invalidenversicherung 3
Für Kinder und Jugendliche (bis 20 Jahren) können Psychotherapien, bei Vorliegen einer Kostengutsprache aufgrund einer entsprechenden Diagnose, durch die Invalidenversicherung (IV) finanziert werden.