
Unterschied Anordnung und Verordnung
Die Anordnung wird seit dem 01.07.22 für die Grundversicherung (OKP) benötigt und legt die Sitzungsanzahl fest. Die Verordnung wird neuerdings von vielen Zusatzversicherungen (ZVV) gefordert. Aktuell umfassen das folgende Versicherungen Agrisano, Aquilana, Assura, EGK, Groupe Mutuel, Helsana, KPT, Sanitas und SWICA. Die Verordnung erfordert keine Diagnose und legt keine Sitzungsgrenze fest. Es ist lediglich eine ärztliche Bescheinigung, die den Bedarf an Psychotherapie bestätigt. Bei den Zusatzversicherungen gibt es einen Kostendeckel der meist auf eine fixe Zeit wir z.B. ein Kalenderjahr festgelegt ist.
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